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   BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 13/79   

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BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 13/79 (https://dejure.org/1980,12959)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1980 - 4 RJ 13/79 (https://dejure.org/1980,12959)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1980 - 4 RJ 13/79 (https://dejure.org/1980,12959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Facharbeiter - Gesundheitliche Gründe - Verdienstsicherung - Berufsunfähigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 35/77

    Facharbeiter - Berufsunfähigkeit - Versetzung in Sonderwerkstatt - Voller Lohn

    Auszug aus BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 13/79
    Deren Ausübung sei im Hinblick auf die tarifliche Verdienstsicherung in Höhe des bisherigen Facharbeiterlohnes mit keinem wesentlichen sozialen Abstieg verbunden (Hinweis auf BSGE 45, 267).

    Mit der - vom IBG zugelassenen - Revision tritt der Kläger der Ansicht entgegen, durch die tarifliche Verdienstsicherung auf seine Pförtnertätigkeit verweisbar zu sein; im Unterschied zu BSGE 45, 267 stehe ihm hier der tarifliche Lohnsicherungsanspruch nur insoweit zu, als er aus demselben Anlaß des Arbeitsplatzwechsels keine anderen Zahlungen, zB Rente, erhalte.

    Bereits mit Urteil vom 49. Januar 4978 (BSGE 45, 267 = SozR .

    Die vorstehenden Überlegungen bestärken den Senat, seine in BSGE 45, 267, 270 vertretene Rechtsansicht beizubehalten sowie diese Rechtsprechung zu konkretisieren und weiter zu entwickeln; er hält es danach für richtig, daß ein Facharbeiter jedenfalls in aller Regel dann nicht berufsunfähig ist, wenn er - wie hier - aufgrund einer tarifvertraglichen Verdienstsicherung mit einer anderen, seinen Kräften, Kenntnissen und Fertigkeiten entsprechenden Tätigkeit den vollen bisher mit der Haupttätigkeit erzielten Lohn weitererhält.

    Am Ergebnis vermag nichts zu ändern, daß die hier zugrunde liegende Verdienstsicherung (@ 45 Nr. 6 des MTV) - anders als in dem in BSGE 45, 267 entschiedenen Fall - eine Regelung enthält, derzufolge ein Arbeitnehmer, dem aus demselben Anlaß, der zum Arbeitsplatzwechsel geführt hat, anderweitige Zahlungen, zB Renten, gezahlt werden, durch die Verdienstsicherung nicht besser gestellt werden darf als ohne die anderweitigen Zahlungen.

  • BSG, 16.04.1959 - 5 RKn 28/58
    Auszug aus BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 13/79
    Hinsichtlich der Systematik mag es von untergeordneter Bedeutung sein, ob man das vom BSG entwickelte Mehrstufenschema als prexisorientierten Ausfluß des ursprünglich die Unzumutbarkeit einer (gedachten) Verweisungstätigkeit umschreibenden "wesentlichen sozialen Abstiegs" (vgl ua BSGE 9, 254;17, 191) sieht und diesen bei gleichgebliebenem Arbeitseinkommen etwa mit der Begründung verneint, in einer materialistisch eingestellten Konsumgesellschaft bestimme sich auch der soziale Status in erster Linie am Einkommen (vgl hierzu Weusthoff, DAngVers 4974, 2, 5), Oder ob die Beibehaltung des im bisherigen Facharbeiterberuf erzielten Lohne als Ausnahme von dem Grundsatz gelten soll, die Verweisbarkeit eines Facharbeiters auf tariflich unterhalb der sonsthgn Ausbildungsberufe eingestufte Tätigkeiten sei unzumutbar.

    Unabhängig hiervon hat der 5. Senat bei seinem Vergleich mit dem durch die Nichtverweisungstätigkeit erzielten Arbeitsentgelt nicht das im bisherigen Beruf tatsächlich erhaltene, sondern das tarifliche Entgelt zugrundegelegt - wie auch für die Lohnhälfte des 5 4246 Abs. 2 Satz 4 BVD nicht das konkret vom Versicherten erzielte Arbeitseinkommen, sondern das Durchschnittseinkommen der @arif-) Gruppe maßgebend ist (vgl BSGE 9, 254; 16, 54; SozR Nr. 75 zu 5 1246 EVO).

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 13/79
    Wenn auch die Rechtsprechung keine so engen Grenzen gezogen und zum Leitberuf des sonstigen Ausbildungsberufs (Anlernberufs) schemas auch Berufe gerechnet hat, die eine echte, eindeutig das Stadium der bloßen Einweisung und Einarbeitung überschreitende betriebliche Ausbildung erfordern (zB BSGE 45, 245, 245 f = SozR 2200 5 4246 Nr. 46), so kann doch allein die tarifliche Umschreibung "Anlernen von drei Monaten" hierfür nicht genügen; erst die nächsthöhere Gruppe 6 des Lohnschlüssels erfaßt, worauf die Revision zutreffend hingewiesen hat, Arbeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Anlernberuf oder eine gleich zu bewertende betriebliche Ausbildung erfordern.
  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 13/79
    Allerdings können Facharbeiter ausnahmsweise auch auf ungelernte Arbeiten verwiesen werden, sofern sich diese aufgrund besonderer Merkmale - etwa durch eine Vertrauensstellung oder besondere Ver- antwortung - aus dem Kreis sonstiger einfacher Arbeiten herausheben (SozR 2200 5 4246 Nr. 54 S 405 und in letzter Zeit zB Urteile des Senats vom 28. Juni 4979 - 4 RJ 55/78, 4 RJ 70/78 -); so verweisen der 5. Senat und 4. Senat Facharbeiter auf solche gehobenen ungelernten Arbeiten, die wegen ihrer betrieblichen Bedeutung angelernten Tätigkeiten gleichstehen, wobei in der Regel in der tariflichen Einstufung ein wichtiges Indiz für die Bewertung gesehen wird (BSGE 44, 288 = SozR 2200 5 4246 Nr. 25; SozR aaO Nr. 44).
  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 70/78

    Verweisbarkeit - Benennung nur einer Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 13/79
    Allerdings können Facharbeiter ausnahmsweise auch auf ungelernte Arbeiten verwiesen werden, sofern sich diese aufgrund besonderer Merkmale - etwa durch eine Vertrauensstellung oder besondere Ver- antwortung - aus dem Kreis sonstiger einfacher Arbeiten herausheben (SozR 2200 5 4246 Nr. 54 S 405 und in letzter Zeit zB Urteile des Senats vom 28. Juni 4979 - 4 RJ 55/78, 4 RJ 70/78 -); so verweisen der 5. Senat und 4. Senat Facharbeiter auf solche gehobenen ungelernten Arbeiten, die wegen ihrer betrieblichen Bedeutung angelernten Tätigkeiten gleichstehen, wobei in der Regel in der tariflichen Einstufung ein wichtiges Indiz für die Bewertung gesehen wird (BSGE 44, 288 = SozR 2200 5 4246 Nr. 25; SozR aaO Nr. 44).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R

    Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - Minderverdienst -

    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist davon auszugehen, daß der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, die sogenannte "gesetzliche Lohnhälfte" zu verdienen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 60; BSG Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95 -).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82

    Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf -

    Bei der davon zu trennenden Frage, ob durch die Ausübung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit die sogen "gesetzliche Lohnhälfte" erzielt werden kann, bedarf es, jedenfalls wenn die Verweisungstätigkeit in Vollschicht ausgeübt werden kann, einer Feststellung und Gegenüberstellung der jeweils erzielten und erzielbaren Löhne in aller Regel nicht (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 60 S. 180).
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 104/79

    Berufsschutz - Facharbeiter - Lohnabsicherung - Facharbeiterlohn

    Ein Versicherter mit dem Berufsschutz eines Facharbeiters kann auf die einfache Tätigkeit eines Vervielfältigers/Lichtpausers im allgemeinen selbst dann nicht verwiesen werden, wenn ihm aufgrund tariflicher Lohnabsicherung die Differenz zwischen dem Tariflohn der einfachen Tätigkeit und seinem bisherigen Facharbeiterlohn als persönliche Zulage fortgewährt wird (Anschluß an und Fortführung von BSG 11.09.1979 5 RJ 136/78 = BSGE 49, 34; Abgrenzung zu BSG 19.03.1980 4 RJ 13/79).

    Mit dieser Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht von dem Urteil des 4. Senats des BSG vom 19. März 1980 - 4 RJ 13/79 - ab.

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen

    Der Kläger hat nicht hinreichend dargelegt, inwiefern sich das Berufungsgericht insoweit zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen, zumal nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 60) davon auszugehen ist, daß Versicherte, die eine zumutbare Verweisungstätigkeit vollschichtig verrichten können, damit auch in der Lage sind, die sogenannte "gesetzliche Lohnhälfte" zu verdienen.
  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 47/01 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Sachaufklärung - Beweisantrag - Sachverständiger

    Ist ein Versicherter im bisherigen Beruf zumindest halbschichtig einsatzfähig und hat er einen entsprechenden Arbeitsplatz inne, ist er nicht berufsunfähig (vgl ua BSG, Urteil vom 19. März 1980, 4 RJ 13/79, SozR 2200 § 1246 Nr. 60).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 87/96

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

    Der Kläger hat nicht hinreichend dargelegt, inwiefern sich das Berufungsgericht insoweit zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlten müssen, zumal nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 60; zuletzt Entscheidung des Senats vom 22. Oktober 1996 - Az. 13 RJ 35/95 -) davon auszugehen ist, daß Versicherte, die eine zumutbare Verweisungstätigkeit vollschichtig verrichten können, damit auch in der Lage sind, die sog "gesetzliche Lohnhälfte" zu verdienen.
  • BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Begriff des bisherigen

    Der Verweisung eines Facharbeiters auf Tätigkeiten der Lohngruppe 5 LRA steht auch nicht das vom LSG herangezogene Urteil des 4. Senats des BSG vom 19. März 1980 (SozR 2200 § 1246 Nr. 60) entgegen.
  • BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88
    Dafür, daß der Versicherte die "gesetzliche Lohnhälfte" des § 1246 Abs. 2 Satz 1 RVO noch verdienen kann, spricht in der Regel eine Vermutung, wenn der Versicherte noch vollschichtig eine zumutbare Verweisungstätigkeit iS des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO ausüben kann (BSG 17. November 1987 - 5b RJ 10/87 - BSG SozR Nr. 3 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 60).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2004 - L 2 RJ 2773/02
    Mit seiner Fähigkeit zur ganztägigen Verrichtung einer solchen Tätigkeit ist ferner die gesetzliche Lohnhälfte (vgl. hierzu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 60) erzielbar.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2004 - L 3 RJ 2939/99

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Pförtner -

    Ebenso ist nicht festzustellen, ob der Kläger aus der genannten Verweisungstätigkeit die "erforderliche Lohnhälfte" seines bisherigen Bruttoeinkommens erzielen kann, denn nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist davon auszugehen, dass Versicherte, die - wie der Kläger - eine ihnen zumutbare Verweisungstätigkeit vollschichtig und regelmäßig verrichten können, damit auch in der Lage sind, die gesetzliche Lohnhälfte zu verdienen (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 60 und BSG vom 22.10.1996 - 13 RJ 35/95 -).
  • BSG, 10.06.1980 - 11 RA 44/79

    Bisheriger Beruf - Gesamtbild des beruflichen Werdeganges - Vertrauensverhältnis

  • BSG, 15.01.1981 - 4 RJ 59/79

    Verweisungstätigkeit - Angabe einer Erwerbstätigkeit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2009 - L 3 R 108/07
  • BSG, 11.11.1986 - 4a RJ 7/86
  • BSG, 19.03.1981 - 4 RJ 145/79

    Anspruch auf Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bei Dupuytren'scher

  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 R 2997/07
  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 4/82
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